FAQ
• Der Nachweis über eine pflegeberufliche Vollzeittätigkeit von mind. 30 Monaten (Bei einer Teilzeitbeschäftigung mind. 60 Monate), davon muss mind. die Hälfte unter Anleitung einer Pflegefachkraft abgeleistet worden sein.
• Die pflegeberufliche Tätigkeit darf nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
• Im Jahr der Anmeldung zur Externenprüfung darf vorher keine entsprechende Prüfung beantragt noch angetreten worden sein.
• Der Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen.
• Ein erweitertes Führungszeugnis
Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz geht 1 Jahr, die Ausbildung zur Pflegefachkraft geht 3 Jahre lang.
- Um sich für unsere Ausbildung zur Pflegefachkraft zu qualifizieren, musst du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
mind. Hauptschulabschluss Klasse 10 oder Hauptschulabschluss Klasse 9 und eine erfolgreich abgeschlossene einjährige Ausbildung zur Pflegefachassistenz, Deutschkenntnisse B2-Niveau - Für unsere Ausbildung zur Pflegefachassistenz benötigen wir mind. Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und ein Deutschkenntnisse B1-Niveau.
- Zusätzlich sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
Gesundheitliche Eignung (Nachweis durch eine ärztliche Bescheinigung), Erweitertes Führungszeugnis
In einem tarifgebundenen Betrieb ist deine Vergütung als Pflegefachmann bzw. als Pflegefachfrau durch Tarifverträge festgelegt. Deine Vergütung kann dann beispielsweise so aussehen, wenn der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gilt:
• 1. Ausbildungsjahr: 1.200 bis 1.250 Euro
• 2. Ausbildungsjahr: 1.250 bis 1.300 Euro
• 3. Ausbildungsjahr: 1.400 bis 1.450 Euro
Die Vergütung kann allerdings je nach Träger und Bundesland variieren.
Zu den Aufgaben der Pflegeassistenz im Rahmen der Pflege zählen insbesondere:
• Durchführung von Grundtechniken der Pflege und der Mobilisation,
• Körperpflege und Ernährung,
• Krankenbeobachtung,
• prophylaktische Pflegemaßnahmen,
• Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen sowie
• Wartung, Reinigung und Desinfektion von Behelfen.
Im Einzelfall dürfen auch medizinische Aufgaben auf Anordnung durchgeführt werden
Zu den Aufgaben der Pflegefachkraft im Rahmen der Pflege zählen insbesondere:
• Durchführung von Grundtechniken der Pflege und der Mobilisation,
• Körperpflege und Ernährung,
• Krankenbeobachtung,
• prophylaktische Pflegemaßnahmen,
• Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen sowie
• medizinische Aufgaben
• Blutdruckmessung
• Ernährung im Alter und Blutzuckermessung
• Einführung in die Pharmakologie
• Medikamentengabe
• Richten von Injektionen und subkutane Injektionen
• Umgang mit Kompressionsstrümpfen
• Versorgung von Dekubiti bis Grad II
• Flüssigkeitsbilanzierung
• Verabreichung von Augentropfen und -salben
• Instillation, Klistiere, Klysma als therapeutische Maßnahmen
• Inhalationen
• Medizinische Einreibungen, Kältetherapie
• Durchführung dermatologischer Bäder
• Versorgung eines suprapubischen Blasenkatheters
• Umgang mit einer PEG-Sonde
• Hygiene
• Notfall
• Haftungsrecht